Hier noch zwei Sonderfälle im Signalsystem L, welche mit Hilfe von Zusatzsignalen gelöst werden.
Vorbeifahrt am Halt zeigenden oder gestörten Signal
Kann ein Signal nicht auf Fahrt gestellt werden, weil zum Beispiel eine grüne Lampe defekt ist, oder weil das Signal aus einem anderen Grund gestört ist, wird dem Lokführer die Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal mit Hilfe des Hilfssignals erlaubt. Neben diesem Hilfssignal ist es möglich diese Erlaubnis auch mit dem blinkenden roten Licht zu erteilen. Aktuell wird diese Lösung bei den schweizerischen Bundesbahnen SBB nicht angewendet. Es ist zwingend Fahrt auf Sicht vorgeschrieben. |
Einfahrt auf ein besetztes Gleis
Muss ein Zug in ein von Fahrzeugen teilweise besetztes Geleise einfahren, wird ihm dies mit diesem Signal mitgeteilt. Die Geschwindigkeit ist beim Signal 40 km/h. Das zugehörige Hauptsignal zeigt Fahrbegriff 2 oder 6. Ab der Geschwindigkeitsschwelle muss die Geschwindigkeit soweit reduziert werden, dass auf Sichtdistanz angehalten werden kann. Ist kein solches Signal vorhanden, muss dem Lokführer eine besetzte Einfahrt anderweitig mitgeteilt werden. Beispielsweise im Fahrplan oder mit einem Befehl. |