Elektrotriebwagen

 

Die Elektrifizierung der Nebenstrecken ab 1942 verlangte nach neuen Triebfahrzeugen, die einen wirtschaftlichen Betrieb zuliessen. So bestellten die SBB Triebwagen, die folgende Anforderungen erfüllen mussten:

  • Pendelzug-fähig
  • 100km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Führen von Zügen auf Neben- und Hauptstrecken mit kurzen Distanzen zwischen den Stationen