Ein Taschenwagen ist ein Güterwagen, der speziell für den Transport von LKW- Sattelanhängern konzipiert wurde. Dieser Waggon zählt zur Gruppe der Flachwagen in Sonderbauart mit Drehgestellen und wird im kombinierten Verkehr (KV) eingesetzt. Der Name dieser Güterwagen kommt daher, dass sich zwischen den Langträgern sogenannte Taschen befinden, in denen die Räder der Sattelanhänger liegen.
Als Flachwagen trägt er den UIC-Gattungsbuchstaben S und, da er für den Transport von Strassenfahrzeugen auf einer Ebene vorgesehen ist, den Kennbuchstaben d. Da in einem Taschenwagen auch das Befördern von Containern möglich ist, trägt er das UIC-Gattungszeichen Sdgs. Der Kennbuchstabe g steht in diesem Zusammenhang für „Container bis 60 Fuss“ und das kleine s für die zugelassene Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h. Die Wagen tragen auf der Längsseite ein gelbes Dreieck mit einem schwarzen P. Die ersten Taschenwagen wurden in Deutschland bereits 1972 gebaut und den Anforderungen entsprechend weiter entwickelt.